Förderrabatt für gemeinnützige Hilfsorganisationen

Wir wissen um die hervorragende Leistung, die viele gemeinnützige Hilfsorganisationen Tag für Tag im Ehrenamt erbringen und möchten diese Arbeit im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne unterstützen. Deshalb haben gemeinnützige Hilfsorganisationen und Vereine die Möglichkeit einen Nachlass von 50% auf alle Standard-Lizenzen - ausgenommen zusätzlicher Lizenzerweiterungen zu erhalten, wenn Sie einen besonderen Beitrag zum Allgemeinwohl oder zur Unterstützung benachteiligter Personengruppen leisten.

Um den Rabatt zu aktivieren benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Förderantrag, einen Nachweis für die Gemeinnützigkeit (ausgestellt durch das Finanzamt oder eine andere zuständige Behörde) sowie ein Dokument, welches die Vereinszwecke und die Grundsätze der Arbeit im Verein belegt (Vereinssatzung).

Die Dokumente sind nach der Buchung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung, per E-Mail einzusenden. Wenn ihr die hier genannten Kriterien erfüllt und wir euren Antrag erfolgreich prüfen konnten, erhaltet ihr den Rabatt auf eure bestellte Lizenz. Sollte euer Verein die hier genannten Förderrichtlinien nicht erfüllen und deshalb keinen Rabatt gewährt bekommen, wird der volle Preis berechnet. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bitte prüft daher sorgfältig, ob ihr für den Rabatt in Frage kommt und reicht die Unterlagen rechtzeitig ein. Auf Wunsch kann der Antrag auch vor der Bestellung eingereicht und geprüft werden, sodass euch bei der Bestellung bereits eine verbindliche Zu- oder Absage vorliegt. Alle genannten Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine Förderung in Betracht gezogen werden kann.

Die Förderung wird immer für die komplette Laufzeit des Vertrages gewährt. Sofern der Preisnachlass bei der automatischen Vertragsverlängerung nicht erneut genehmigt werden kann, erhalten betroffene Vereine vor Ablauf Ihrer alten Lizenz eine entsprechende Benachrichtigungen. In der Regel verlängern wir unsere Förderung jedoch mit der Laufzeit.

Unsere Förderung für gemeinnützige Hilfsorganisationen und Vereine kann nur in Kombination mit einer Laufzeit von mindestens 6 Monaten gewährt werden. Der Rabatt für die Laufzeit kann in Kombination angewendet werden.

Unterstützt werden Vereine, die alle nachfolgenden Kriterien erfüllen:


  • Alle geforderten Nachweise sowie der vollständig ausgefüllte Förderantrag wurden innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung eingereicht.
  • Die Organisation oder der Verein ist vom Finanzamt oder einer gleichwertigen Stelle als gemeinnützig anerkannt. Die Freistellung wird in der jeweils aktuellen Fassung nachgewiesen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen.
  • Der Verein oder die Organisation handelt rein ideell und ohne jeglichen eigenwirtschaftlichen Hintergrund. Die Förderung des Vereinszwecks wird zu großen Teilen ehrenamtlich und grundsätzlich unentgeltlich durchgeführt. Es besteht kein direkter oder indirekter wirtschaftlicher Vorteil für die Mitglieder des Vereins.
  • Die Förderung der Allgemeinheit wird laut Satzung und Freistellungsbescheid durch einen oder mehrere Aspekte realisiert. Dieser Zweck ist die primäre Aufgabe des Vereins und bestimmt vorrangig den Vereinsalltag:

    • die Förderung der Bekämpfung von Armut (z.B. in der Jugend- und Altenhilfe)
    • die Förderung von Aufklärung im Bezug auf Sexualität, Krankheiten, Sucht, Gewalt oder Missbrauch, die maßgeblich auf evaluierten allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut
    • die Förderung der Gleichberechtigung, Toleranz und Hilfe gegen Diskriminierung sowie Entwicklungszusammenarbeit
    • die Förderung der Kriminalprävention sowie Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
    • die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung und Rettung aus Lebensgefahr
    • die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten
    • die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes sowie des Tierschutzes
    • die Verhütung und Bekämpfung von (übertragbaren) Krankheiten, Seuchen oder anderen allgemein wissenschaftlich anerkannten Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung
    • die Förderung der Fürsorge für psychisch oder körperlich erkrankte Menschen

Ausgeschlossen sind Vereine, die mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:


  • Vereine, bei denen die oben genannten Vereinszwecke nicht die primäre Tätigkeit des Vereins darstellen bzw. weniger als 50% der Tätigkeiten des Vereins darstellen.
  • Interessengemeinschaften (Förderung von Interessen einer bestimmten Gruppierung wie z.B. dem Kreis der Mitglieder oder bestimmter Berufs- oder Personengruppen)
  • Sportvereine (ausgenommen der Förderung von Behindertensport, sofern dies explizit der Vereinszweck ist)
  • Religiöse Vereinigungen, Glaubensgemeinschaften oder Vereine deren Arbeit maßgeblich durch eine bestimmte weltanschauliche Richtung oder Überzeugung geprägt sind
  • Politische Vereinigungen oder Vereine deren Arbeit maßgeblich durch eine bestimmte politische Richtung oder Überzeugung geprägt sind
  • Musikvereine und Kulturvereine sowie Brauchtumspflege (wie z.B. Karnevalsvereine, Musikvereine, Kunstvereine,...)
  • Fördervereine welche Institutionen oder Projekte fördern, die keinem der oben aufgeführten Zwecke entsprechen (Schulen, Wirtschaftsbetriebe, Interessengemeinschaften,...)
  • Vereine deren Zwecke oder deren Wirksamkeit politisch, ethisch oder wissenschaftlich umstritten sind. Aus Gründen der Unabhängigkeit können wir hier keine Bewertung vornehmen und fördern keinen der möglichen Standpunkte. Wir bitten um Verständnis.


Beispiele für geförderte und nicht geförderte Organisationen:


Gefördert wird:

  • Ein Verein der sich gegen Diskriminierung und für mehr Toleranz einsetzt und dies auch durch gemeinsame sportliche Aktivitäten realisiert, wobei diese erkennbar Mittel zum Zweck sind.
  • Ein Verein der Obdach- oder Mittellosen Menschen Zuflucht, Essen oder Trinken bereitstellt - auch aus einer maßgeblich durch die Weltanschauung (z.B. Religion) geprägten Motivation heraus.
  • Ein Förderverein für ein soziales Projekt, das selbst wiederum die genannten Kriterien vollumfänglich erfüllt. Die Organisationsform ist dabei irrelevant.
  • Ein Verein dessen Arbeit einen geförderten Zweck durch mehrere nicht geförderte Zwecke zu erreichen versucht oder die nicht geförderten Zwecke erkennbar in den Hintergrund treten.
  • Ein Verein der maßgeblich soziale Zwecke im Sinne der oben genannten Aufstellung fördert und zur Finanzierung dieser Zwecke auf einen Zweckbetrieb zurückgreift.
  • Ein Verein von Betroffenen, die sich über die eigene Betroffenheit hinaus für einen der oben genannten Zwecke einsetzen z.B. auf landes- oder bundesebene bzw. für eine größere Allgemeinheit.
  • Ein Verein dessen Hilfsangebot ohne wissenschaftliche oder ethische Zweifel für die betroffenen Personen eine Linderung oder Verbesserung erzielt
Nicht gefördert wird:

  • Ein Sportverein der unter anderem Mitglieder benachteiligter Gruppen aufnimmt aber dessen Vereinstätigkeit maßgeblich durch den Sport bestimmt wird.
  • Ein Verein der Obdach- oder Mittellosen Menschen anbietet seiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beizutreten um einem gemeinsamen Ziel entgegen zu streben.
  • Ein Förderverein für eine wirtschaftlich arbeitende Einrichtung oder eine öffentliche Einrichtung, die ihre Tätigkeit nicht in erster Linie ehrenamtlich ausführt.
  • Ein Verein dessen Arbeit zu gleichen Teilen aus drei oder mehr Zwecken besteht, wobei der förderbare Zweck lediglich einen Teilaspekt der Tätigkeit darstellt.
  • Ein Wirtschaftsverband oder eine Interessensgemeinschaft, die unter anderem auch soziale Zwecke fördert oder soziale Projekte realisiert.
  • Eine Verein der maßgeblich die Interessen seiner Mitglieder oder einer sehr kleinen Gruppe mit einem gemeinsamen Interesse vertritt (z.B. Nachbarn, Eigentümer, Berufsgruppen etc.).
  • Ein Verein der ein Hilfsangebot oder eine Aufklärung betreibt die auf ethisch, wissenschaftlich oder politisch stark umstrittenen Thesen oder Erkenntnissen beruht.


Ihr habt Fragen, ob euer Verein für den Rabatt in Frage kommt?

Sprecht unser Vertriebsteam unter vertrieb@easyverein.com gerne persönlich an!