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Förderrabattfür gemeinnützige Hilfsorganisationen

Kontakt & ServicesFörderrabatt für Hilfsorganisationen
Wir schätzen die Arbeit von gemeinnützigen Hilfsorganisationen sehr. Daher haben wir uns dazu entschieden, diese mit einem Förderrabatt zu unterstützen. Entsprechende Vereine erhalten einen Rabatt in Höhe von bis zu 50 % auf unsere Lizenzen bis maximal 1.000 Mitglieder. Damit möchten wir unseren Dank für eure Arbeit zum Ausdruck bringen.
Ehrenamtliche sortieren Lebensmittelspenden
bis zu 50 %Rabatt auf Lizenzen bis 1.000 Mitgliederfür anerkannt gemeinnützige Hilfsorganisationen
7 Tage Frist für die Unterlagen
ab 12 Monate Mindestlaufzeit

So läuft die Förderung ab

Diese Dinge müssen erledigt werden

Förderantrag ausfüllenUm den Rabatt zu aktivieren benötigen wir einen vollständig ausgefüllten Förderantrag.
Lizenz bestellenGemeinnützige Hilfsorganisationen und Vereine haben die Möglichkeit, einen Nachlass von bis zu 50 % auf unsere Lizenzen bis maximal 1.000 Mitglieder zu erhalten, wenn sie einen besonderen Beitrag zum Allgemeinwohl oder zur Unterstützung benachteiligter Personengruppen leisten. Ausgenommen sind zusätzliche Mandantenaccounts innerhalb unserer Dachverbandslösung.
Nachweise einreichenEinen Nachweis für die Gemeinnützigkeit (bei deutschen Vereinen der Freistellungsbescheid vom Finanzamt, bei ausländischen Vereinen ein vergleichbares behördliches Dokument) sowie ein Dokument, welches die Vereinszwecke und die Grundsätze der Arbeit im Verein belegt (Vereinssatzung).
Prüfung und RabattWenn ihr die hier genannten Kriterien erfüllt und wir euren Antrag erfolgreich prüfen konnten, erhaltet ihr von uns einen Rabattcode, der euch 50 % Rabatt auf eure bestellte Lizenz gewährt.

Gut zu wissen

Worauf ihr beim Antrag achten solltet

Fristen einhalten
Die Dokumente sind nach der Buchung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach der Bestellung, über unseren Förderantrag einzusenden. Sollte euer Verein die Förderrichtlinien nicht erfüllen, wird der volle Preis berechnet.
Alle Kriterien zählen
Alle genannten Kriterien müssen erfüllt werden, damit eine Förderung in Betracht gezogen werden kann. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Laufzeit und Verlängerung
Die Förderung gilt immer für die komplette Vertragslaufzeit und wird nur mit jährlicher Laufzeit gewährt; der Rabatt für die jährliche Zahlung lässt sich damit kombinieren, weitere Vergünstigungen aus Verbandskooperationen oder Rabattaktionen nicht. Sie gilt für Lizenzen bis maximal 1.000 Mitglieder.
Nachweis bleibt gültig
Die Förderung gilt, solange uns ein aktuell gültiger Freistellungsbescheid vorliegt. Wir merken uns das Gültigkeitsdatum und erinnern euch rechtzeitig per E-Mail. Geht bis zur nächsten Verlängerung kein neuer Bescheid ein, entfällt der Förderrabatt automatisch.

Unterstützt werden Vereine, die alle nachfolgenden Kriterien erfüllen:

  • Alle geforderten Nachweise sowie der vollständig ausgefüllte Förderantrag wurden innerhalb von 7 Tagen nach Bestellung eingereicht.
  • Die Organisation oder der Verein ist vom Finanzamt oder, bei ausländischen Vereinen, einer gleichwertigen Stelle als gemeinnützig anerkannt. Die Freistellung wird in der jeweils aktuellen Fassung nachgewiesen. Dies gilt auch für Folgebescheinigungen.
  • Der Verein oder die Organisation handelt rein ideell und ohne jeglichen eigenwirtschaftlichen Hintergrund. Die Förderung des Vereinszwecks wird zu großen Teilen ehrenamtlich und grundsätzlich unentgeltlich durchgeführt. Es besteht kein direkter oder indirekter wirtschaftlicher Vorteil für die Mitglieder des Vereins.
  • Die Förderung der Allgemeinheit wird laut Satzung und Freistellungsbescheid durch einen oder mehrere Aspekte realisiert. Dieser Zweck ist die primäre Aufgabe des Vereins und bestimmt vorrangig den Vereinsalltag:
die Förderung der Bekämpfung von Armut (z.B. in der Jugend- und Altenhilfe)
die Förderung von Aufklärung im Bezug auf Sexualität, Krankheiten, Sucht, Gewalt oder Missbrauch, die maßgeblich auf evaluierten, allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen aufbaut.
die Förderung der Gleichberechtigung, Toleranz und Hilfe gegen Diskriminierung sowie Entwicklungszusammenarbeit
die Förderung der Kriminalprävention sowie Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung und Rettung aus Lebensgefahr
die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten.
die Förderung des Naturschutzes, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes sowie des Tierschutzes
die Förderung von Wissenschaft und Forschung zur Bekämpfung von anerkannten Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung (Organisationen aus dem Bereich der Alternativmedizin sind davon ausgeschlossen)
die Förderung der Fürsorge für psychisch oder körperlich erkrankte Menschen

Ausgeschlossen sind Vereine, die mindestens einen der folgenden Punkte erfüllen:

  • Vereine, bei denen die oben genannten Vereinszwecke nicht die primäre Tätigkeit des Vereins darstellen bzw. weniger als 50 % der Tätigkeiten des Vereins darstellen.
  • Interessengemeinschaften (Förderung von Interessen einer bestimmten Gruppierung wie z. B. dem Kreis der Mitglieder oder bestimmter Berufs- oder Personengruppen).
  • Sportvereine (ausgenommen der Förderung von Behindertensport, sofern dies explizit der Vereinszweck ist).
  • Religiöse Vereinigungen, Glaubensgemeinschaften oder Vereine, deren Arbeit maßgeblich durch eine bestimmte weltanschauliche Richtung oder Überzeugung geprägt ist.
  • Politische Vereinigungen oder Vereine, deren Arbeit maßgeblich durch eine bestimmte politische Richtung oder Überzeugung geprägt ist.
  • Musikvereine und Kulturvereine sowie Brauchtumspflege (wie z. B. Karnevalsvereine, Musikvereine, Kunstvereine, …).
  • Fördervereine, welche Institutionen oder Projekte fördern, die keinem der oben aufgeführten Zwecke entsprechen (Schulen, Wirtschaftsbetriebe, Interessengemeinschaften, …).

Wir bitten allgemein um Verständnis, dass wir Zwecke, die auf ethisch, wissenschaftlich oder politisch umstrittenen Thesen oder Erkenntnissen beruhen, grundsätzlich ausschließen. Das betrifft insbesondere Zwecke, die auf Weltanschauung beruhen oder in Bereiche der Parawissenschaften oder alternativen Heilungsansätze fallen.

Zur Orientierung

Beispiele für geförderte und nicht geförderte Organisationen

Gefördert wird
  • Ein Verein, der sich gegen Diskriminierung und für mehr Toleranz einsetzt und dies auch durch gemeinsame sportliche Aktivitäten realisiert, wobei diese erkennbar Mittel zum Zweck sind.
  • Ein Verein, der obdach- oder mittellosen Menschen Zuflucht, Essen oder Trinken bereitstellt, auch aus einer maßgeblich durch eine Weltanschauung (z. B. Religion) geprägten Motivation heraus.
  • Ein Förderverein für ein soziales Projekt, das selbst wiederum die genannten Kriterien vollumfänglich erfüllt. Die Organisationsform ist dabei irrelevant.
  • Ein Verein, dessen Arbeit einen geförderten Zweck durch mehrere nicht geförderte Zwecke zu erreichen versucht oder bei dem die nicht geförderten Zwecke erkennbar in den Hintergrund treten.
  • Ein Verein, der maßgeblich soziale Zwecke im Sinne der oben genannten Aufstellung fördert und zur Finanzierung dieser Zwecke auf einen Zweckbetrieb zurückgreift.
  • Ein Verein von Betroffenen, die sich über die eigene Betroffenheit hinaus für einen der oben genannten Zwecke einsetzen, z. B. auf Landes- oder Bundesebene bzw. für eine größere Allgemeinheit.
  • Ein Verein, dessen Hilfsangebot ohne wissenschaftliche oder ethische Zweifel für die betroffenen Personen eine Linderung oder Verbesserung erzielt.
Nicht gefördert wird
  • Ein Sportverein, der unter anderem Mitglieder benachteiligter Gruppen aufnimmt, aber dessen Vereinstätigkeit maßgeblich durch den Sport bestimmt wird.
  • Ein Verein, der obdach- oder mittellosen Menschen anbietet, seiner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft beizutreten, um einem gemeinsamen Ziel entgegenzustreben.
  • Ein Förderverein für eine wirtschaftlich arbeitende Einrichtung oder eine öffentliche Einrichtung, die ihre Tätigkeit nicht in erster Linie ehrenamtlich ausführt.
  • Ein Verein, dessen Arbeit zu gleichen Teilen aus drei oder mehr Zwecken besteht, wobei der förderbare Zweck lediglich einen Teilaspekt der Tätigkeit darstellt.
  • Ein Wirtschaftsverband oder eine Interessengemeinschaft, die unter anderem auch soziale Zwecke fördert oder soziale Projekte realisiert.
  • Ein Verein, der maßgeblich die Interessen seiner Mitglieder oder einer sehr kleinen Gruppe mit einem gemeinsamen Interesse vertritt (z. B. Nachbarn, Eigentümer, Berufsgruppen etc.).
Zwei Ehrenamtliche im Gespräch

Persönliche Beratung

Ihr habt Fragen, ob euer Verein für den Rabatt in Frage kommt?

Sprecht unser Vertriebsteam unter vertrieb@easyverein.com gerne persönlich an! Auf Wunsch kann der Antrag auch vor der Bestellung eingereicht und geprüft werden, sodass euch bei der Bestellung bereits eine verbindliche Zu- oder Absage vorliegt.

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Funktionen
Weitere Informationen zu den Funktionen und Modulen der Software findet ihr hier.Alle Funktionen im Überblick
Vorteile
Erfahrt mehr darüber, welche Vorteile easyVerein euch noch bringt.Alle Vorteile im Überblick
Preise
Alle Details zu unserem flexiblen Preismodell findet ihr hier.Details zum Preismodell

Erhaltet bis zu 50% Förderrabatt!

Digitalisiert euren Verein und profitiert von dem Förderrabatt für gemeinnützige Hilfsorganisationen. Testet kostenlos und zeitlich unbegrenzt den vollen Funktionsumfang von easyVerein oder vereinbart ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Produktexpert:innen.

bis zu 50 %Rabatt auf alle Standard-Lizenzen
ab 12 MonateMindestlaufzeit für die Förderung
7 TageFrist für Antrag und Nachweise
Antrag auch vor der Bestellung prüfbarKostenlos und zeitlich unbegrenzt testenDSGVO-konform, Server in Deutschland